Als Kassenarzt lohnt sich ein vollständiger Versicherungsschutz unbedingt, da die Kassenzulassung keine Haftungsfreiheit gewährt und Behandlungsfehler-, Praxisausfall- und Regressrisiken vollständig beim Praxisinhaber verbleiben. Pflichtversicherungen wie die Berufshaftpflicht sind für Kassenärzte ebenso verpflichtend wie für Privatärzte.

Hintergrund

Kassenärzte benötigen folgende Kernversicherungen: ärztliche Berufshaftpflicht (Pflicht), BU-Versicherung zum Schutz der Arbeitskraft, Praxisinhalts- und Sachversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung bei Krankheitsausfall und Rechtsschutzversicherung für KV-Streitigkeiten und arbeitsrechtliche Konflikte. Darüber hinaus empfehlen sich Cyberversicherung für den Schutz der Praxis-EDV und eine D&O-Versicherung bei Beteiligung an MVZ oder Ärztegesellschaften. Ärzteversichert prüft den vollständigen Versicherungsbedarf für niedergelassene Kassenärzte.

Wann gilt das nicht?

Ein Kassenarzt, der seine Praxis aufgibt oder in ein angestelltes Verhältnis wechselt, benötigt keine praxisspezifischen Versicherungen mehr. Die persönliche Absicherung durch BU und Altersvorsorge bleibt jedoch immer relevant.

Als Kassenarzt lohnt sich ein vollständiger Versicherungsschutz aus Berufshaftpflicht, BU und Praxisversicherungen. Die KV-Zulassung schützt nicht vor Haftungsrisiken, diese liegen vollständig beim Praxisinhaber.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →