Als Privatarzt ohne GKV-Zulassung lohnt sich ein maßgeschneiderter Versicherungsschutz, da reine Privatpraxen zwar nicht den KV-regulierten Risiken ausgesetzt sind, aber eigene Haftungsprofile aufweisen, insbesondere bei GOÄ-Abrechnungsstreitigkeiten, IGeL-Leistungen und Patientenbehandlungen ohne KV-Regulierung.

Hintergrund

Privatärzte benötigen als Kernversicherungen: ärztliche Berufshaftpflicht mit Deckung für alle erbrachten Leistungen, BU-Versicherung, Praxisinhalts- und Sachversicherung, Rechtsschutzversicherung für zivilrechtliche Streitigkeiten und bei Praxisinhaber-Funktion eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Ohne KV-Anbindung existieren keine Quartalsberichte und keine Wirtschaftlichkeitsprüfungen, dafür sind privatärztliche Honorarstreitigkeiten eigenverantwortlich zu lösen. Ärzteversichert vergleicht Berufshaftpflichttarife speziell für Privatarztpraxen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die sowohl Kassen- als auch Privatpatienten behandeln (Dual-Zulassung), benötigen eine Berufshaftpflicht, die beide Tätigkeiten abdeckt, eine reine Privatarzthaftpflicht reicht dann nicht aus.

Als Privatarzt lohnt sich ein vollständiger Versicherungsschutz aus Berufshaftpflicht, BU und Sachversicherung. Ohne KV-Regulierung liegen alle Haftungs- und Abrechnungsrisiken beim Praxisinhaber selbst.

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