Bei Doppelzulassung, also gleichzeitiger Zulassung als Vertragsarzt und als Privatarzt, lohnt sich eine Berufshaftpflicht, die explizit beide Tätigkeitsbereiche umfasst, da separate Versicherungen zu Abgrenzungsstreitigkeiten und Deckungslücken führen können. Eine einheitliche Police mit klarer Tätigkeitsbeschreibung ist die sicherste Lösung.

Hintergrund

Ärzte mit Doppelzulassung behandeln sowohl GKV-Patienten im Rahmen der Kollektivversorgung als auch Privatpatienten nach GOÄ. Die Berufshaftpflicht muss beide Tätigkeiten korrekt beschreiben und einschließen. Bei Schadenfällen kann es sonst zu Diskussionen kommen, welche Versicherung zuständig ist. Darüber hinaus haben Ärzte mit Doppelzulassung spezifische Abrechnungsrisiken, da die korrekte Abgrenzung zwischen GKV und GOÄ-Leistungen fehleranfällig ist. Ärzteversichert berät, wie die Berufshaftpflicht bei Doppelzulassung optimal ausgestaltet wird.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die ausschließlich als Kassenarzt oder ausschließlich als Privatarzt tätig sind, benötigen keine Doppelzulassungs-spezifische Versicherungslösung.

Bei Doppelzulassung lohnt sich eine einheitliche Berufshaftpflicht, die GKV- und Privatarztbehandlungen explizit abdeckt. Separate Versicherungen für beide Tätigkeiten erhöhen das Risiko von Deckungslücken im Schadensfall.

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