Bei einer Praxisrenovierung lohnt sich eine temporäre Bauleistungsversicherung, weil laufende Praxisinhaltsversicherungen Bauschäden am Rohbau oder an eingebrachten Materialien in der Regel nicht abdecken und gleichzeitig das Diebstahl- und Vandalismusrisiko während der Bauphase erheblich steigt.

Hintergrund

Während einer Renovierung sind Handwerker in der Praxis aktiv, Inventar wird umgelagert und neue Einbauten sind noch nicht endgültig gesichert. Eine Bauleistungsversicherung schützt das eingebrachte Baumaterial und die Neubauteile gegen unvorhergesehene Schäden. Zusätzlich sollte die Betriebsunterbrechungsversicherung auf die Renovierungsphase abgestimmt werden, falls der Praxisbetrieb während der Arbeiten eingeschränkt ist. Ärzteversichert prüft, welche Policen während der Renovierungsphase angepasst oder ergänzt werden müssen.

Wann gilt das nicht?

Bei rein kosmetischen Maßnahmen ohne Bauarbeiten, etwa Malerarbeiten bei laufendem Betrieb, ist eine separate Bauleistungsversicherung in der Regel nicht erforderlich.

Bei Praxisrenovierung lohnt sich eine Bauleistungsversicherung für eingebrachte Materialien und eine Überprüfung des bestehenden Praxisschutzes. Standardpolicen decken Bauschäden und erhöhtes Diebstahlrisiko meist nicht automatisch ab.

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