Beim Praxis-Neubau lohnen sich eine Bauleistungsversicherung und eine Bauherrenhaftpflicht ab dem ersten Spatenstich, da die Bausumme erhebliche finanzielle Risiken birgt und der Bauherr für Schäden an Dritten, z. B. durch herabfallende Materialien oder Baugrubenunfälle, persönlich haftet.

Hintergrund

Als Bauherr trägt der Arzt die volle Verantwortung für das Bauprojekt. Die Bauleistungsversicherung schützt das Bauwerk selbst gegen unvorhergesehene Schäden wie Konstruktionsfehler, Sturmschäden oder Vandalismus. Die Bauherrenhaftpflicht deckt Ansprüche Dritter, die durch die Bautätigkeit zu Schaden kommen. Beide Versicherungen enden mit der Abnahme des Gebäudes und sollten nahtlos in die reguläre Gebäude- und Praxisversicherung übergehen. Ärzteversichert begleitet den Versicherungsschutz vom Baubeginn bis zur Praxiseröffnung.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die eine fertiggestellte Praxis kaufen oder mieten, benötigen keine Bauleistungs- oder Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Beim Praxis-Neubau lohnen sich Bauleistungsversicherung und Bauherrenhaftpflicht ab Baubeginn. Die bestehende Praxispolice deckt Neubaurisiken und Drittschäden während der Bauphase nicht ab.

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