Beim Praxis-Umbau lohnt sich eine Bauleistungsversicherung, sobald strukturelle Maßnahmen wie Wanddurchbrüche, neue Elektrik oder eine Erweiterung der Praxisfläche geplant sind, da diese Arbeiten Schäden am Bestand und an eingebrachten Materialien verursachen können, die die reguläre Praxisversicherung nicht trägt.

Hintergrund

Im Gegensatz zu einem Neubau findet der Umbau in einem laufenden oder temporär geschlossenen Betrieb statt. Das bestehende Praxisinventar muss gesichert oder ausgelagert werden, Handwerker bringen neue Materialien ein und der Zustand des Gebäudes verändert sich. Die Bauleistungsversicherung greift für neue Bauteile und Installationen; die Bauherrenhaftpflicht schützt vor Ansprüchen Dritter. Bestehende Sachversicherungen sollten für die Umbauphase angepasst werden. Ärzteversichert analysiert, welche Policen beim Umbau temporär ergänzt oder angepasst werden müssen.

Wann gilt das nicht?

Bei rein dekorativen Maßnahmen ohne bauliche Eingriffe, etwa Bodenbelagsaustausch oder neue Möblierung, genügt in der Regel die bestehende Praxisinhaltsversicherung.

Beim Praxis-Umbau lohnt sich eine Bauleistungsversicherung für eingebrachte Materialien und eine Bauherrenhaftpflicht für Drittschäden. Die reguläre Praxispolice deckt strukturelle Umbaurisiken nicht automatisch ab.

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