Für eine Praxis-Apotheke oder einen größeren Arzneimittelvorrat lohnt sich eine spezialisierte Sachversicherung, die Kühlausfälle, Diebstahl von Betäubungsmitteln und Produkthaftungsansprüche aus abgegebenen Medikamenten abdeckt, Risiken, die in Standardpraxispolicen häufig nicht vollständig erfasst sind.
Hintergrund
Praxen mit eigenem Medikamentenlager oder Infusionszubereitung halten erhebliche Arzneimittelvorräte vor. Ein Kühlausfall kann Impfstoffe und temperatursensible Medikamente im Wert von mehreren tausend Euro vernichten. Bei unerlaubtem Zugriff auf Betäubungsmittel entstehen strafrechtliche und haftungsrechtliche Risiken. Eine Produkthaftpflicht schützt bei Schäden durch abgegebene Arzneimittel. Ärzteversichert prüft, ob der Medikamentenbestand und die Abgabetätigkeit in der bestehenden Police korrekt versichert sind.
Wann gilt das nicht?
Praxen ohne eigenes Arzneimittellager, die ausschließlich verschreiben ohne abzugeben, benötigen keinen gesonderten Apothekenschutz.
Für eine Praxis-Apotheke lohnt sich eine Sachversicherung für Arzneimittelvorräte und eine Produkthaftpflicht. Kühlausfälle und Medikamentenschäden sind durch Standardpolicen meist nicht ausreichend gedeckt.
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