Für Pflegeheim-Betreiber lohnt sich ein spezialisierter Versicherungsschutz, der Betreiberhaftpflicht, Pflegehaftpflicht und Betriebsunterbrechung umfasst, da Stürze, Dekubitus-Entstehung und Pflegefehler häufige Haftungsanlässe darstellen und ein Betriebsausfall die Versorgungspflicht gegenüber Bewohnern gefährdet.
Hintergrund
Pflegeheimbetreiber haften für die ordnungsgemäße Pflege und Betreuung aller Bewohner. Die Pflegehaftpflicht deckt Körperschäden ab, die Bewohnern durch Pflegefehler entstehen. Zusätzlich besteht ein erhöhtes Brandrisiko und ein umfangreiches Datenschutzrisiko durch Bewohnerdaten. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung sichert den Weiterbetrieb bei Schadensereignissen. Ärzteversichert berät Ärzte, die Pflegeheime als Betreiber oder Gesellschafter führen, zu spezialisierten Versicherungslösungen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die lediglich als Heimarzt im Pflegeheim tätig sind ohne Betreiberfunktion, benötigen keinen Betreiberschutz, ihre Berufshaftpflicht reicht aus.
Für Pflegeheim-Betreiber lohnt sich ein spezialisierter Schutz aus Betreiberhaftpflicht, Pflegehaftpflicht und Betriebsunterbrechung. Das Risikoprofil unterscheidet sich grundlegend von einer Arztpraxis.
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