Für eine Physiotherapie-Praxis lohnt sich eine Betriebshaftpflicht mit spezieller Deckung für manuelle Behandlungsschäden sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, da muskuloskelettale Behandlungsfehler häufige Haftungsanlässe sind und körperlich arbeitende Therapeuten ein hohes BU-Risiko tragen.

Hintergrund

Physiotherapeuten führen manuelle Behandlungen durch, die bei fehlerhafter Anwendung zu Verletzungen führen können. Die Betriebshaftpflicht muss Körperschäden durch Behandlungsfehler explizit abdecken. Elektro- und Wärmegeräte wie Ultraschall- oder TENS-Geräte begründen zusätzliche Gerätehaftungsrisiken. Da die körperliche Arbeitsfähigkeit des Therapeuten die Existenzgrundlage bildet, ist eine BU-Versicherung besonders wichtig. Ärzteversichert unterstützt auch Physiotherapiepraxen bei der Optimierung des Versicherungsschutzes.

Wann gilt das nicht?

Physiotherapeuten, die ausschließlich angestellt tätig sind, sind über den Arbeitgeber gegen Behandlungsfehler abgesichert und benötigen keine eigene Betriebshaftpflicht.

Für eine Physiotherapie-Praxis lohnen sich Betriebshaftpflicht mit Behandlungsschadensdeckung und BU. Manuelle Therapien und körperliche Belastung begründen spezifische Haftungs- und Berufsunfähigkeitsrisiken.

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