Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), lohnt sich als Wechselpunkt für Ärzte in die PKV, wenn das Einkommen dauerhaft über dem gesetzlichen Schwellenwert liegt und der Arzt von den Leistungsvorteilen der privaten Krankenversicherung profitieren möchte.
Hintergrund
Die JAEG liegt 2025 bei 73.800 Euro brutto jährlich. Angestellte Ärzte, die diese Grenze überschreiten, können aus der GKV-Pflichtversicherung in die PKV wechseln. Niedergelassene Ärzte sind grundsätzlich nicht GKV-pflichtig und können von Beginn an privat versichert sein. Der PKV-Wechsel bietet in der Regel bessere Leistungen und in jungen Jahren oft niedrigere Beiträge; im Alter steigen die Beiträge jedoch. Ärzteversichert analysiert den optimalen Krankenversicherungsweg in jeder Karrierephase.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit chronischen Erkrankungen, Familienplanung oder dem Wunsch nach beitragsfreier Familienversicherung profitieren möglicherweise mehr von der GKV, auch wenn die JAEG überschritten wird.
Die Versicherungspflichtgrenze ist für Ärzte der gesetzliche Wechselpunkt zur PKV. Dauerhaft darüber liegendes Einkommen ermöglicht den Wechsel, der individuelle Vorteil hängt von Gesundheit, Familie und Karrierephase ab.
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