Die Versorgungslücke zu berechnen lohnt sich für Ärzte spätestens ab dem 35. Lebensjahr, da nur wer seine Lücke zwischen projiziertem Versorgungswerkeinkommen und gewünschtem Lebensstandard im Ruhestand kennt, gezielt und rechtzeitig geeignete Altersvorsorgeprodukte aufbauen kann.
Hintergrund
Ärzte beziehen im Ruhestand Rente aus dem ärztlichen Versorgungswerk, häufig ergänzt durch betriebliche Altersvorsorge oder private Rentenversicherungen. Die Versorgungslücke ergibt sich aus der Differenz zwischen den erwarteten Rentenleistungen und dem tatsächlich benötigten Einkommen im Alter. Inflation, Kaufkraftentwicklung und steigende PKV-Beiträge im Alter vergrößern die Lücke zusätzlich. Eine frühe Berechnung gibt genug Zeit, durch steueroptimierte Produkte wie Rürup-Rente oder ETF-Sparpläne gegenzusteuern. Ärzteversichert berechnet die individuelle Versorgungslücke und empfiehlt passende Lösungen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte kurz vor dem Ruhestand mit bereits aufgebautem, ausreichendem Vermögen profitieren weniger von einer Neuberechnung; hier steht die Entnahmeplanung im Vordergrund.
Die Versorgungslücke zu berechnen lohnt sich ab dem 35. Lebensjahr. Nur wer die Lücke kennt, kann sie rechtzeitig durch passende Altersvorsorge schließen, und Überraschungen im Ruhestand vermeiden.
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