Bei einer Scheidung lohnt sich eine frühzeitige Beratung zu den Folgen für das ärztliche Versorgungswerk, da Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich zwischen den Ehepartnern geteilt werden und ohne Gegenmaßnahmen erhebliche Renteneinbußen im Alter entstehen können.
Hintergrund
Im Scheidungsverfahren werden alle während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften ausgeglichen, einschließlich der Anwartschaften im ärztlichen Versorgungswerk. Das Familiengericht teilt diese Anwartschaften auf, was die spätere Versorgungswerkrente des Arztes dauerhaft mindert. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann den Versorgungsausgleich modifizieren oder ausschließen. Gleichzeitig sollte die BU-Versicherung bei Scheidung auf die veränderte Familiensituation angepasst werden. Ärzteversichert begleitet die versicherungsrechtliche Seite der Scheidungsfolgenplanung.
Wann gilt das nicht?
Bei kurzen Ehen ohne wesentliche Anwartschaften oder bei einer einvernehmlichen Regelung durch notariellen Ehevertrag ist der Versorgungsausgleich in seiner Wirkung begrenzt.
Beim Versorgungsausgleich im Scheidungsfall werden Versorgungswerkanwartschaften geteilt, das mindert die spätere Rente dauerhaft. Eine frühzeitige Beratung ermöglicht vertragliche Gestaltungen zur Minimierung der Einbußen.
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