Versorgungswerk-Beiträge lohnen sich als Pflichtgrundlage für alle Kammermitglieder und können durch freiwillige Mehrzahlungen ergänzt werden, wenn der Arzt von der steuerlichen Absetzbarkeit als Altersvorsorgeaufwand und den langfristigen Renditechancen der berufsständischen Versorgung profitieren möchte.
Hintergrund
Der Pflichtbeitrag zum ärztlichen Versorgungswerk entspricht in der Regel dem Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Freiwillige Mehrzahlungen bis zum steuerlich abzugsfähigen Höchstbetrag sind möglich und reduzieren die Steuerlast erheblich. Die Rendite der Versorgungswerke ist historisch attraktiv, da sie in Sachwerte, Immobilien und Anleihen investieren. Im Vergleich zu Rürup-Rente oder ETF-Sparplänen bieten Versorgungswerke eine kolletktive Risikoabsicherung. Ärzteversichert analysiert, ob und in welcher Höhe freiwillige Beiträge sinnvoll sind.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die keine Kammermitgliedschaft mehr haben oder ins Ausland wechseln, sind nicht mehr versorgungswerks pflichtig und müssen ihre Altersvorsorge anders gestalten.
Versorgungswerk-Beiträge lohnen sich als steuerlich absetzbare Pflichtvorsorge; freiwillige Mehrzahlungen können sinnvoll sein. Die individuelle Höhe hängt von Steuersatz, Rentenziel und alternativen Vorsorgemöglichkeiten ab.
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