Versorgungswerk-Leistungen lohnen sich für Ärzte als vollständiges Versorgungssystem, das Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenversorgung umfasst, ihr Wert hängt von der Höhe der eingezahlten Beiträge und der Anzahl der Beitragsjahre ab.

Hintergrund

Das ärztliche Versorgungswerk leistet eine Altersrente ab dem regulären Rentenalter, eine BU-Rente bei dauerhafter Berufsunfähigkeit und eine Witwen- bzw. Waisenrente im Todesfall. Die Höhe der BU-Rente aus dem Versorgungswerk ist jedoch oft niedriger als der tatsächliche Bedarf, eine private BU-Versicherung ist deshalb unverzichtbar. Die Altersrente wird in vielen Versorgungswerken nach einem Punktesystem berechnet, das von Beitragshöhe und Einzahldauer abhängt. Ärzteversichert erläutert, wie Versorgungswerksleistungen und private Vorsorge optimal kombiniert werden.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die nur kurze Zeit in ein Versorgungswerk eingezahlt haben, erhalten geringe Leistungen. Bei Lücken durch Auslandsaufenthalte oder Elternzeit sollten Beitragsnachzahlungen geprüft werden.

Versorgungswerk-Leistungen lohnen sich als Altersrente, BU-Rente und Hinterbliebenenversorgung. Die BU-Rente ist jedoch meist zu niedrig, eine private BU-Versicherung bleibt unverzichtbar.

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