Ein Vertrag als Leitender Arzt lohnt sich finanziell und karrieretechnisch, wenn er neben der Führungsverantwortung ein gesichertes Wahlleistungsrecht, eine klare Liquidationsvereinbarung und einen ausreichenden Haftungsschutz durch D&O-Versicherung enthält, andernfalls übersteigen die Risiken die Vorteile.
Hintergrund
Leitende Ärzte tragen besondere Verantwortung für Abteilungen und Personal und können persönlich für Führungsfehler haftbar gemacht werden. Das Wahlleistungsrecht ermöglicht die Abrechnung gegenüber privatversicherten Patienten; es sollte vertraglich klar geregelt sein. Die D&O-Versicherung schützt vor persönlicher Haftung aus Managementfehlern und ist für leitende Klinikärzte unverzichtbar. Ärzteversichert prüft, ob Vertrag und Versicherungsschutz bei Leitungspositionen aufeinander abgestimmt sind.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in rein klinischer Tätigkeit ohne Führungsverantwortung benötigen keine D&O-Versicherung und sind durch die institutionelle Haftpflicht des Krankenhauses ausreichend geschützt.
Ein Vertrag als Leitender Arzt lohnt sich bei gesichertem Wahlleistungsrecht, klarer Liquidation und D&O-Schutz. Schlecht verhandelte Verträge können haftungsrechtliche und finanzielle Risiken mit sich bringen.
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