Eine Vertrauensschadenversicherung lohnt sich für Arztpraxen und medizinische Einrichtungen mit Mitarbeitern, da Unterschlagung von Praxiseinnahmen, Betrug durch Mitarbeiter oder Veruntreuung von Kassenbeständen finanzielle Schäden verursachen können, die durch keine Standardversicherung gedeckt sind.

Hintergrund

In Arztpraxen werden täglich Barzahlungen, Überweisungen und KassenbeStände verwaltet. Fälle von Mitarbeiteruntreue kommen in der Praxis regelmäßig vor, sei es durch Unterschlagung von Sprechstundenbeiträgen oder Manipulation der Abrechnung. Die Vertrauensschadenversicherung deckt solche Schäden und ist ab einer Praxisgröße mit mehreren Mitarbeitern sinnvoll. Versicherungssummen zwischen 50.000 und 500.000 Euro sind üblich. Ärzteversichert berät, ab welcher Praxisgröße eine Vertrauensschadenversicherung wirtschaftlich sinnvoll ist.

Wann gilt das nicht?

Einzelpraxen ohne Angestellte und ohne Barzahlungsverkehr haben ein sehr geringes Risiko und benötigen in der Regel keine Vertrauensschadenversicherung.

Eine Vertrauensschadenversicherung lohnt sich für Praxen mit mehreren Mitarbeitern und Bargeldverkehr. Unterschlagung und Betrug durch Personal sind durch Standardversicherungen nicht gedeckt.

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