Eine Videosprechstunde lohnt sich für Arztpraxen, wenn eine stabile Patientennachfrage nach telemedizinischen Konsultationen besteht und ein KBV-zertifizierter Anbieter gewählt wird, der Datenschutzkonformität und GKV-Abrechnungsfähigkeit gewährleistet.

Hintergrund

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat technische und datenschutzrechtliche Anforderungen für Videosprechstunden definiert. Nur über zertifizierte Anbieter können GKV-Leistungen abgerechnet werden. Die technische Einrichtung erfordert eine stabile Breitbandverbindung, geeignete Hardware und eine datenschutzkonforme Kommunikationslösung. Cyberversicherungen sollten auf die erweiterte digitale Angriffsfläche durch Videosprechstunden angepasst werden. Ärzteversichert prüft, welche Datenschutz- und Cyberrisiken durch die Digitalisierung der Praxis entstehen.

Wann gilt das nicht?

Für Fachbereiche, bei denen eine körperliche Untersuchung zwingend erforderlich ist, wie Chirurgie oder Dermatologie, lohnt sich die Videosprechstunde als Erstberatungsoption, nicht als vollständiger Ersatz.

Eine Videosprechstunde lohnt sich bei Patientennachfrage und KBV-zertifiziertem Anbieter. Datenschutz, Abrechnung und Cyberrisiken müssen von Beginn an korrekt eingerichtet und versichert sein.

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