Eine Wahlleistungsvereinbarung lohnt sich für Krankenhausärzte, die das Recht zur persönlichen Liquidation gegenüber privatärztlich versicherten Patienten besitzen, da sie die rechtliche Grundlage für die GOÄ-Abrechnung bildet und erhebliche Zusatzeinkünfte über das Grundgehalt hinaus ermöglicht.
Hintergrund
Wahlleistungsvereinbarungen werden zwischen dem Krankenhaus und dem Patienten abgeschlossen und beinhalten das Recht auf persönliche Behandlung durch einen bestimmten Arzt. Dieser erhält das Liquidationsrecht und rechnet gegenüber dem Patienten oder dessen PKV direkt nach GOÄ ab. Eine klare Vereinbarung über die Liquidationsbeteiligung zwischen Arzt und Krankenhaus ist essenziell. Fehlerhafte Wahlleistungsvereinbarungen können zur Rückforderung von Honoraren führen. Ärzteversichert berät zu Rechtsschutz- und Haftungsrisiken bei der Wahlleistungsliquidation.
Wann gilt das nicht?
Ärzte ohne Chefarzt- oder Leitungsposition haben in der Regel kein persönliches Liquidationsrecht und können keine eigene Wahlleistungsvereinbarung abschließen.
Eine Wahlleistungsvereinbarung lohnt sich für Krankenhausärzte mit Liquidationsrecht. Sie ist die rechtliche Grundlage für die GOÄ-Abrechnung gegenüber PKV-Patienten und muss rechtlich korrekt formuliert sein.
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