Die Impressumspflicht gilt für jede Arztpraxis mit eigener Website als gesetzliche Pflicht nach dem Telemediengesetz, ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann zu Abmahnungen mit Kosten von mehreren hundert bis tausend Euro führen.
Hintergrund
Arztpraxen sind freiberufliche Dienstleister und unterliegen der Impressumspflicht gemäß § 5 TMG. Das Impressum muss Name, Anschrift, Kontaktdaten, zuständige Aufsichtsbehörde (Ärztekammer), die Berufsbezeichnung und die Berufszulassung enthalten. Fehler oder Unvollständigkeiten werden von Abmahnkanzleien aktiv gesucht. Eine Rechtsschutzversicherung mit Internetrecht-Deckung schützt vor den Kosten von Abmahnverfahren. Ärzteversichert empfiehlt, Praxiswebsites regelmäßig rechtlich prüfen zu lassen.
Wann gilt das nicht?
Praxen ohne eigene Website oder mit rein internen Intranet-Systemen ohne öffentliche Zugänglichkeit unterliegen nicht der Impressumspflicht des TMG.
Die Impressumspflicht für Arztpraxen mit Website ist keine Option, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Ein fehlendes Impressum ist ein typisches Abmahnrisiko, ein rechtlich geprüftes Impressum schützt vor unnötigen Kosten.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →