Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung lohnt sich für Kassenärzte als präventives Instrument, da die KV das Verordnungs- und Überweisungsverhalten regelmäßig mit den Richtgrößen der Fachgruppe vergleicht und Überschreitungen zu erheblichen Regressforderungen führen können.
Hintergrund
Kassenärzte, deren Verordnungskosten für Arzneimittel, Heilmittel oder Hilfsmittel die Richtgrößen ihrer Fachgruppe erheblich überschreiten, können einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen werden. Das Ergebnis kann Regressforderungen in fünfstelliger Höhe nach sich ziehen. Eine laufende Dokumentation der medizinischen Begründungen für abweichendes Verordnungsverhalten ist essenziell für die Verteidigung. Eine Rechtsschutzversicherung mit KV-Recht-Deckung schützt vor den Kosten von Widerspruchs- und Klageverfahren. Ärzteversichert empfiehlt, den Versicherungsschutz für KV-Rechtsstreitigkeiten zu prüfen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte ohne Kassenzulassung unterliegen keiner Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Kassenärztliche Vereinigung.
Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung lohnt sich präventiv, frühzeitige Dokumentation des Verordnungsverhaltens schützt vor Regressforderungen. Eine Rechtsschutzversicherung mit KV-Deckung ist für Kassenärzte essenziell.
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