Die Abrechnung nach GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) lohnt sich für die Behandlung privatversicherter Patienten und für Zuzahlungsleistungen, da die GOZ-Honorare erheblich über den BEMA-Vergütungen liegen und individuelle Steigerungsfaktoren eine leistungsgerechte Honorierung ermöglichen.
Hintergrund
Die GOZ regelt die Honorare für zahnärztliche Leistungen bei Privatpatienten. Der Einfachsatz der GOZ wird durch Steigerungsfaktoren multipliziert, die den Aufwand und die Schwierigkeit der Leistung widerspiegeln. Korrekte GOZ-Kodierung ist essenziell, Fehler führen zu Honorarrückforderungen durch Patienten oder deren PKV. Besonders bei hochwertigen restaurativen und prothetischen Leistungen sind die GOZ-Honorare deutlich attraktiver als BEMA-Vergütungen. Ärzteversichert sichert Zahnärzte auch gegen Abrechnungsstreitigkeiten durch eine spezialisierte Rechtsschutzversicherung ab.
Wann gilt das nicht?
GKV-Kassenleistungen für gesetzlich versicherte Patienten werden nach BEMA abgerechnet, die GOZ gilt hier nur für Zusatz- und Privatleistungen.
Die GOZ-Abrechnung lohnt sich für PKV-Patienten und Zuzahlungsleistungen. Die Honorare liegen deutlich über BEMA, korrekte Kodierung und Begründung der Steigerungsfaktoren schützen vor Honorarrückforderungen.
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