Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich für Ärzte in der GKV, die bei hochwertigem Zahnersatz, Implantaten oder kieferorthopädischen Behandlungen die erhebliche Eigenbeteiligung absichern wollen, da die GKV nur Festzuschüsse gewährt und die tatsächlichen Kosten deutlich darüber liegen.

Hintergrund

Die GKV erstattet beim Zahnersatz nur einen Festzuschuss, der sich auf die Regelversorgung bezieht. Hochwertige Versorgungen wie Keramikkronen oder Implantate kosten ein Vielfaches der GKV-Leistung. Eine Zahnzusatzversicherung schließt diese Lücke und erstattet je nach Tarif 70 bis 100 Prozent der Gesamtkosten. Für PKV-versicherte Ärzte ist eine separate Zahnzusatzversicherung in der Regel nicht notwendig, da ihre PKV zahnärztliche Leistungen bereits umfassend abdeckt. Ärzteversichert vergleicht Zahnzusatztarife für GKV-versicherte Ärzte.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in der PKV haben in der Regel bereits eine umfassende zahnärztliche Deckung in ihrer Krankenversicherung und benötigen keine separate Zahnzusatzversicherung.

Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich für GKV-versicherte Ärzte, die bei Zahnersatz und Implantaten nicht auf hohen Zuzahlungen sitzen bleiben wollen. PKV-versicherte Ärzte sind meist bereits ausreichend abgedeckt.

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