Eine Anstellung im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) sollte gestartet werden, wenn der Arzt ambulant tätig sein möchte, ohne das volle unternehmerische Risiko der Niederlassung zu tragen, und wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt, der Vergütung, Fortbildungsrechte und Haftungsfragen klar regelt.
Hintergrund
MVZ-Ärzte sind angestellt und partizipieren an der ambulanten Versorgung, ohne Praxisinhaberpflichten zu tragen. Trotzdem sollte der Arbeitsvertrag sorgfältig verhandelt werden, insbesondere Klauseln zur Haftung, Wettbewerbsverboten und Kündigung. Die Berufshaftpflicht wird in der Regel vom MVZ-Träger gestellt, aber eigene Ergänzungen für spezifische Tätigkeiten können sinnvoll sein. Die BU-Versicherung muss auf das tatsächliche Einkommen aus der MVZ-Anstellung abgestimmt sein. Ärzteversichert begleitet den Versicherungscheck beim Einstieg in ein MVZ.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die Mitinhaber oder Gesellschafter des MVZ sind, tragen unternehmerisches Risiko und benötigen eine entsprechend erweiterte Versicherungsstruktur.
Eine MVZ-Anstellung lohnt sich für Ärzte ohne unternehmerisches Interesse. Vor dem Start sollten Arbeitsvertrag, BU-Versicherung und die Haftpflichtdeckung für die neue Tätigkeit geprüft werden.
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