Die Facharztprüfung sollte angegangen werden, sobald alle Pflichtinhalte der Weiterbildungsordnung dokumentiert und beim zuständigen Weiterbildungsbefugten bestätigt wurden, da der Facharzttitel die Voraussetzung für Kassenzulassung, höhere Vergütung und Chefarztpositionen ist.
Hintergrund
Die Zulassung zur Facharztprüfung setzt die Erfüllung aller Mindestzeiten und Weiterbildungsinhalte gemäß Weiterbildungsordnung voraus. Ein frühzeitiger Antrag bei der Ärztekammer ist empfehlenswert, da Wartezeiten entstehen können. Mit dem Facharzttitel verbessern sich Einkommensperspektiven, Karrierechancen und Niederlassungsmöglichkeiten erheblich. Auch die BU-Versicherung sollte nach Facharztabschluss auf das höhere Einkommensniveau angepasst werden. Ärzteversichert begleitet Ärzte beim Anpassen der Versicherungen nach dem Facharztabschluss.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die ihre Weiterbildungsinhalte noch nicht vollständig absolviert haben, können die Facharztprüfung nicht vorzeitig ablegen.
Die Facharztprüfung sollte sofort nach Erfüllung aller Weiterbildungsinhalte angegangen werden. Der Facharzttitel ist Schlüssel zu Kassenzulassung, besserer Vergütung und Führungspositionen, und löst eine Anpassung der BU-Versicherung aus.
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