Finanzplanung für Medizinprofessoren sollte spätestens mit dem Ruf auf eine Professur angegangen werden, da der Übergang in den Beamtenstatus besondere Altersvorsorge-, Versicherungs- und Steuerstrategien erfordert und das Liquidationsrecht für Privatpatienten erhebliche Zusatzeinkünfte ermöglicht.
Hintergrund
Verbeamtete Medizinprofessoren haben Anspruch auf Beamtenpension und sind in der Regel beihilfeberechtigt. Die private Krankenversicherung muss auf die Beihilferegelungen abgestimmt werden. Nebentätigkeiten wie Gutachtertätigkeiten und die privatärztliche Liquidation sind genehmigungspflichtig und steuerlich relevant. Eine Berufshaftpflicht ist für klinisch tätige Professoren unverzichtbar und muss Lehre, Forschung und klinische Tätigkeit abdecken. Ärzteversichert berät Medizinprofessoren zu spezialisierten Versicherungs- und Vorsorgelösungen.
Wann gilt das nicht?
Privatdozenten ohne abgeschlossene Professur und ohne Beamtenstatus benötigen eine andere Finanzplanungsstrategie, die auf das Angestelltenverhältnis ausgerichtet ist.
Finanzplanung für Medizinprofessoren sollte mit dem Ruf auf die Professur starten. Beamtenstatus, Beihilfe-PKV-Abstimmung und Liquidationsrecht erfordern eine spezialisierte Finanz- und Versicherungsstrategie.
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