Finanzplanung für Oberärzte sollte spätestens mit der Beförderung angegangen werden, da das deutlich gestiegene Einkommen eine sofortige Anpassung der BU-Rentenhöhe, eine Intensivierung der Altersvorsorge und einen vollständigen Versicherungscheck erfordert.

Hintergrund

Der Übergang vom Assistenz- zum Oberarzt bedeutet ein erheblich höheres Einkommensniveau mit entsprechend steigenden Absicherungsbedürfnissen. Die BU-Rente muss auf das neue Nettoeinkommen angepasst werden, um Unterversicherung zu vermeiden. Zugleich steigt die Verantwortung für Stationen und Weiterbildungsaufgaben, was haftungsrechtliche Relevanz hat. Steueroptimierte Altersvorsorge durch Versorgungswerk, Rürup oder betriebliche Altersvorsorge sollte jetzt intensiviert werden. Ärzteversichert führt spezifische Versicherungschecks für Oberärzte durch.

Wann gilt das nicht?

Oberärzte, die bereits kurz vor dem Übergang in die Niederlassung stehen, sollten die Finanzplanung auf das niedergelassene Tätigkeit ausrichten statt auf eine Optimierung der Angestelltenphase.

Finanzplanung für Oberärzte sollte mit der Beförderung starten. Das gestiegene Einkommen erfordert sofortige BU-Anpassung und eine intensivierte Altersvorsorge, sonst entsteht schnell eine Unterversicherungslücke.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →