Finanzplanung für Privatdozenten sollte spätestens mit der Habilitation angegangen werden, da die oft unsichere Beschäftigungssituation mit befristeten Verträgen, Drittmittelabhängigkeit und dem Weg zur Professur eine vorausschauende Absicherung von Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge erfordert.

Hintergrund

Privatdozenten befinden sich in einer Karrierephase mit hoher Unsicherheit: Die Professur ist das Ziel, aber nicht garantiert. Befristete Arbeitsverträge und Drittmittelfinanzierung bedeuten, dass keine langfristigen Einkommenssicherheiten bestehen. Eine BU-Versicherung ist essenziell, da psychischer Druck und hohe Arbeitsbelastung in dieser Karrierephase das BU-Risiko erhöhen. Altersvorsorgebeiträge in das Versorgungswerk oder private Altersvorsorgeinstrumente sollten kontinuierlich fortgeführt werden. Ärzteversichert berät Privatdozenten zu Versicherungs- und Vorsorgelösungen in dieser besonderen Karrierephase.

Wann gilt das nicht?

Privatdozenten, die sich bereits in einem gesicherten Ruf-Verfahren für eine Professur befinden, sollten die Finanzplanung auf den Professorenbeamtenstatus ausrichten.

Finanzplanung für Privatdozenten sollte mit der Habilitation starten. Befristete Verträge und Drittmittelabhängigkeit erfordern eine robuste BU-Absicherung und kontinuierliche Altersvorsorge, unabhängig vom Karriereausgang.

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