Ärzte sollten mit der Gutachtertätigkeit frühestens nach Abschluss der Facharztausbildung und mindestens fünf Jahren einschlägiger Berufserfahrung beginnen, da Gerichte und Sozialversicherungsträger belastbare Fachexpertise und eine dokumentierte Praxiserfahrung erwarten.

Der optimale Zeitpunkt für den Einstieg als ärztlicher Gutachter liegt zwischen dem 35. und 45. Lebensjahr; zu diesem Zeitpunkt besteht ausreichend Fachkompetenz, während die Bereitschaft für neue Aufgaben noch hoch ist. Eine spezifische Gutachterausbildung (z. B. nach DGUV-Richtlinien) dauert typischerweise 40 bis 80 Stunden.

Hintergrund

Ärztliche Gutachter werden von Gerichten, Versicherungen, der gesetzlichen Unfallversicherung und Sozialgerichten beauftragt. Laut Bundesärztekammer gibt es in Deutschland rund 15.000 als Gutachter tätige Ärzte. Die Vergütung richtet sich nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz): Gutachter erhalten je nach Fachgebiet zwischen 85 und 120 Euro pro Stunde. Voraussetzung für eine gerichtliche Zulassung ist eine anerkannte Facharzteigenschaft sowie eine spezifische Fortbildung im Gutachterbereich. Haftpflichtversicherungen für die Gutachtertätigkeit sollten vor dem ersten Auftrag abgeschlossen sein.

Wann gilt das nicht?

Wenn ein Arzt in einem engen Spezialgebiet tätig ist, in dem keine Gutachteranfragen bestehen (z. B. Labormedizin ohne klinische Tätigkeit), ist eine Gutachtertätigkeit wenig realistisch. Bei voller Praxisniederlassung ohne ausreichende Zeitkapazitäten sollte die Gutachtertätigkeit zunächst zurückgestellt werden, da Fristen für Gutachten strikt eingehalten werden müssen. Ärzte in Weiterbildung sollten die Gutachtertätigkeit auf nach der Facharztprüfung verschieben.

Ärzteversichert informiert Ärzte, die eine Gutachtertätigkeit aufnehmen möchten, über den spezifischen Versicherungsschutz für diese Nebentätigkeit.

Quellen

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