Ärzte, die eine Klinikdirektor-Position anstreben, sollten mit der Vertragsgestaltung mindestens sechs Monate vor dem geplanten Amtsantritt beginnen, da Verhandlungen über Liquidationsrechte, Pensionsregelungen und Haftungsklauseln erhebliche Zeit in Anspruch nehmen.

Ein Klinikdirektor-Vertrag enthält in der Regel eine Vereinbarung über privatärztliche Liquidationsrechte, die je nach Fachgebiet und Klinikgröße zwischen 100.000 und 500.000 Euro zusätzlichem jährlichem Nettoeinkommen entsprechen können; die Vertragsgestaltung dieser Liquidationsrechte ist der wichtigste und zeitintensivste Verhandlungspunkt.

Hintergrund

Klinikdirektoren (Chefärzte an Universitätskliniken und großen Krankenhäusern) werden typischerweise mit W3-Professuren oder Chefarztstellen ausgestattet. Wesentliche Vertragsbestandteile sind: Grundgehalt, privatärztliche Liquidationsrechte, Forschungsmittel und Stellen, Dienstwagenregelung, Altersversorgung (Versorgungswerk oder betriebliche Zusatzversorgung) sowie Haftungsfreistellungen. Laut Bundesärztekammer gibt es in Deutschland rund 7.000 Chefärzte; jährlich werden mehrere Hundert Stellen neu besetzt. Professionelle Beratung durch einen auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt ist bei Klinikdirektor-Verträgen dringend empfehlenswert.

Wann gilt das nicht?

Wenn die Stelle durch eine interne Beförderung besetzt wird, sind die Verhandlungsspielräume oft geringer als bei externen Besetzungen. An privaten Trägern (z. B. Helios, Asklepios) gelten häufig standardisierte Vertragsrahmen mit begrenzten Individualisierungsmöglichkeiten. Bei Universitätskliniken sind die Bedingungen durch Hochschulrecht und Beamtenrecht stärker reguliert.

Ärzteversichert empfiehlt angehenden Klinikdirektoren, frühzeitig eine spezialisierte Berufshaftpflichtversicherung für leitende Ärzte abzuschließen und in die Vertragsverhandlungen einzubeziehen.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →