Der Beitritt zum Marburger Bund empfiehlt sich spätestens mit Beginn des ersten Arbeitsvertrags als angestellter Arzt, da die Gewerkschaft bei Tarifverhandlungen, individuellem Arbeitsrechtsschutz und Vertragsprüfungen wirksame Unterstützung bietet.
Mit einem Mitgliedsbeitrag von rund 0,5 % des Bruttogehalts (typisch: 30 bis 50 Euro monatlich für Assistenzärzte) erhalten Mitglieder des Marburger Bunds kostenlosen Rechtsschutz bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, der im Einzelfall Anwaltskosten von mehreren tausend Euro einsparen kann.
Hintergrund
Der Marburger Bund ist mit rund 130.000 Mitgliedern die größte Ärztegewerkschaft in Deutschland und handelt den TV-Ärzte für kommunale Krankenhäuser sowie andere Tarifverträge aus. Durch die Streikkämpfe 2005 und 2006 erzielte der Marburger Bund eigenständige Tarifverträge für Ärzte, die zu deutlichen Gehaltserhöhungen und einer Begrenzung der Überstunden führten. Mitglieder profitieren neben dem Rechtsschutz auch von Beratungsleistungen zu Arbeitsverträgen, Weiterbildungsrecht und Berufsunfähigkeitsabsicherung. Ein Beitritt ist auch während laufender arbeitsrechtlicher Streitigkeiten möglich, allerdings gilt dann eine Wartezeit für den Rechtsschutz.
Wann gilt das nicht?
Für niedergelassene Ärzte und Praxisinhaber ist der Marburger Bund nicht zuständig; diese sind durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Bundesärztekammer vertreten. Ärzte in leitenden Positionen (Chefärzte) können nicht als Arbeitnehmervertreter im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes handeln und haben andere Interessenvertretungsstrukturen. Bei sehr kurzen Arbeitsverhältnissen (unter sechs Monate) überwiegt der Mitgliedsbeitrag den unmittelbaren Nutzen.
Ärzteversichert ergänzt den Marburger-Bund-Schutz durch individuelle Berufsunfähigkeits- und Berufshaftpflichtversicherungen, die auf die Bedürfnisse angestellter Ärzte zugeschnitten sind.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →