Ärzte sollten mit der Vorbereitung ihrer Niederlassung mindestens zwei Jahre vor dem geplanten Praxisstart beginnen, um die Schritte Standortanalyse, Bankfinanzierung, kassenärztliche Zulassung und Praxisausstattung ohne Zeitdruck abwickeln zu können.

Eine Praxisgründung erfordert laut KBV-Statistik im Durchschnitt eine Vorlaufzeit von 18 bis 24 Monaten; die Investitionskosten für eine Neugründung liegen je nach Fachgebiet zwischen 150.000 und 600.000 Euro, die in der Regel zu 70 bis 80 % finanziert werden müssen. Eine frühzeitige Bankgespräche sind daher entscheidend.

Hintergrund

Die Vorbereitung einer ärztlichen Niederlassung umfasst mehrere parallele Prozesse: die Beantragung einer Kassenzulassung beim Zulassungsausschuss der KV (Vorlaufzeit bis zu 12 Monate), die Suche und Bewertung eines geeigneten Praxisstandorts, die Finanzierungsplanung mit Arztspezialisten-Banken wie der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) sowie die Auswahl und Bestellung der Praxisausstattung. Laut Bundesärztekammer lassen sich jährlich rund 6.000 bis 8.000 Ärzte in Deutschland erstmals nieder. Die Gründungsberatung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen ist kostenlos und sollte frühzeitig genutzt werden.

Wann gilt das nicht?

Bei der Übernahme einer bestehenden Praxis mit vorbereiteter Nachfolge kann die Vorlaufzeit kürzer sein (12 bis 18 Monate). In Regionen mit offenen Planungsbereichen (Ärztemangel) sind Zulassungsverfahren häufig schneller. Wenn bereits eine Praxisgemeinschaft als Zwischenschritt genutzt wird, können einzelne Schritte zeitlich versetzt angegangen werden.

Ärzteversichert begleitet angehende Praxisgründer von der Planung bis zur Eröffnung mit umfassenden Versicherungslösungen und einer strukturierten Checkliste für die Absicherung der neuen Praxis.

Quellen

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