Der optimale Zeitpunkt für ein ärztliches Sabbatical liegt nach Abschluss einer intensiven Karrierephase, etwa direkt nach der Facharztausbildung oder nach zehn bis fünfzehn Jahren klinischer Tätigkeit, wenn erste Erschöpfungssymptome erkennbar werden.

Ärzte, die ein Sabbatical nach der Facharztprüfung planen (typisch: sechs bis zwölf Monate), können bei einem Bruttoeinkommen von 8.000 Euro monatlich durch vorheriges Sparen von 20 % des Gehalts über drei Jahre rund 57.600 Euro für die Auszeit ansparen, was einen Zeitraum von sechs bis neun Monaten finanziert.

Hintergrund

Burnout ist in der Ärzteschaft überdurchschnittlich verbreitet: Laut Bundesärztekammer leiden rund 40 % der Ärzte im Laufe ihrer Karriere an Burnout-Symptomen. Ein geplantes Sabbatical kann präventiv wirken und langfristige Berufsunfähigkeit verhindern. Arbeitnehmer-Ärzte können ein Sabbatical durch Vereinbarungen zur Altersteilzeit, Langzeitkonten oder unbezahltem Urlaub realisieren. Für niedergelassene Ärzte erfordert ein Sabbatical eine Vertretungsarztregelung und die Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Während des Sabbaticals erlischt die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht nicht, muss aber eigenständig weitergeführt werden.

Wann gilt das nicht?

Wenn keine ausreichende Rücklage für die Auszeit besteht und keine Einkommenssicherung vorhanden ist, sollte das Sabbatical verschoben werden. Bei niedergelassenen Ärzten ohne geeigneten Vertreter ist ein Sabbatical kurzfristig schwer zu realisieren. Ärzte kurz vor dem Renteneintritt profitieren mehr von einem schrittweisen Stundenabbau als von einem vollständigen Sabbatical.

Ärzteversichert informiert Ärzte, die ein Sabbatical planen, über den richtigen Versicherungsschutz während der Auszeit, insbesondere bei der Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung.

Quellen

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