Ärzte sollten sich bereits vor Unterzeichnung ihres ersten Krankenhausarbeitsvertrags intensiv mit dem TV-Ärzte vertraut machen, da die Eingruppierung in die richtige Entgeltgruppe und die korrekte Anrechnung von Vorerfahrungen erhebliche Auswirkungen auf das Lebenseinkommen haben.

Die falsche Eingruppierung im TV-Ärzte kann über eine 35-jährige Karriere einen finanziellen Unterschied von mehreren zehntausend Euro bedeuten; Assistenzärzte starten in der Regel in der Entgeltgruppe Ä1, Stufe 1, mit einem monatlichen Grundgehalt von rund 5.800 bis 6.200 Euro (Stand 2024), das nach drei Jahren automatisch auf Stufe 2 steigt.

Hintergrund

Der TV-Ärzte gilt für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern und ist zwischen dem Marburger Bund und der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) ausgehandelt. Die Entgeltgruppen reichen von Ä1 (Assistenzarzt) bis Ä4 (Leitender Arzt). Durch Stufenaufstiege erhöht sich das Gehalt automatisch nach 1, 3 und 6 Jahren Tätigkeit in derselben Entgeltgruppe. Besonders wichtig ist die Anrechnung von Vorerfahrungen aus anderen Arbeitgebern, die beim Eintritt schriftlich beantragt werden muss. Laut Marburger Bund sind rund 50.000 Ärzte an kommunalen Krankenhäusern nach TV-Ärzte beschäftigt.

Wann gilt das nicht?

An privaten Krankenhausträgern (z. B. Helios, Asklepios) gilt der TV-Ärzte nicht automatisch; hier gelten Haustarife oder individuelle Arbeitsverträge. An Unikliniken gelten eigene Tarifverträge der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) oder Tarifverträge der Ärztekammern. Für niedergelassene Ärzte und Praxisinhaber ist der TV-Ärzte nicht anwendbar.

Ärzteversichert informiert angestellte Ärzte über die Wechselwirkungen zwischen Tarifgehalt, Berufsunfähigkeitsversicherung und optimaler Altersvorsorgeplanung.

Quellen

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