Ärzte sollten ihre Rechte zur Überstundenvergütung und zum Freizeitausgleich von Beginn des Arbeitsverhältnisses an kennen und durchsetzen, da Ansprüche nach drei Jahren verjähren und in vielen Tarifverträgen noch kürzere Ausschlussfristen gelten.

Im TV-Ärzte gelten Ausschlussfristen von sechs Monaten für die schriftliche Geltendmachung von Überstundenvergütungsansprüchen; Ärzte, die diese Frist versäumen, verlieren ihren Anspruch auf Vergütung, selbst wenn die Überstunden dokumentiert sind. Bei durchschnittlich vier Überstunden täglich à 40 Euro Stundensatz summiert sich der Verlust auf über 3.000 Euro monatlich.

Hintergrund

Ärzte leisten in Deutschland im Vergleich zu anderen Berufsgruppen überdurchschnittlich viele Überstunden. Laut Marburger Bund arbeiten Klinikärzte im Durchschnitt acht bis zehn Überstunden pro Woche. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die Höchstarbeitszeit auf 48 Stunden pro Woche; in Ausnahmefällen (mit schriftlicher Zustimmung) bis zu 60 Stunden. Für die Geltendmachung von Überstunden ist eine lückenlose Dokumentation in den Arbeitszeitnachweisen entscheidend. Der Marburger Bund bietet Mitgliedern kostenlose Rechtsberatung bei Überstundenstreitigkeiten an.

Wann gilt das nicht?

Leitende Ärzte (Chefärzte, Oberärzte mit leitender Funktion) können vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen sein und haben daher andere Voraussetzungen für Überstundenansprüche. Bei Überstunden, die im Rahmen von Bereitschaftsdiensten geleistet werden, gelten besondere Bewertungsregelungen. Wenn im Arbeitsvertrag eine Vertrauensarbeitszeit oder eine Überstundenpauschalvergütung vereinbart wurde, sind separate Überstundenansprüche ausgeschlossen.

Ärzteversichert informiert angestellte Ärzte über die wichtigen Wechselwirkungen zwischen Arbeitszeitkonto, Steuergestaltung und Versicherungsschutz.

Quellen

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