Ärzte, die eine leitende Arztposition anstreben, sollten mit der Vertragsgestaltung spätestens sechs Monate vor dem geplanten Amtsantritt beginnen, da Verhandlungen über privatärztliche Liquidationsrechte und Versorgungsregelungen erheblich Zeit in Anspruch nehmen.
Leitende Ärzte verhandeln typischerweise Liquidationsrechte in Höhe von 100.000 bis 400.000 Euro jährlichem Zusatzeinkommen sowie eine betriebliche Altersversorgung mit monatlichen Beiträgen von 1.000 bis 3.000 Euro; professionelle Vertragsberatung durch einen auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt kostet rund 3.000 bis 5.000 Euro und amortisiert sich in der Regel im ersten Vertragsjahr.
Hintergrund
Der Chefarztvertrag bzw. der Vertrag als Leitender Arzt ist in der Regel ein individueller Dienstvertrag und nicht tarifgebunden. Wesentliche Vertragsbestandteile sind: Vergütung (Grundgehalt und Liquidationsanteil), Privatliquidationsrecht (Abrechnung privater Patienten auf eigene Rechnung), Altersversorgung, Dienstfahrzeug, Forschungsmittel und Stellen, Haftungsfreistellung sowie Wettbewerbsklauseln nach Ausscheiden. Laut Bundesärztekammer gibt es in Deutschland rund 7.000 Chefärzte und eine deutlich größere Zahl an Leitenden Oberärzten mit spezifischen Vertragsvereinbarungen. Die Verhandlungsposition ist bei externen Besetzungsverfahren in der Regel günstiger als bei internen.
Wann gilt das nicht?
Bei Leitenden Ärzten an kommunalen Krankenhäusern unter TV-Ärzte gilt die Entgeltgruppe Ä4 mit definierten Gehaltsgrenzen; hier sind individuelle Verhandlungen begrenzt. An Unikliniken richten sich leitende Positionen nach Hochschulrecht und Beamtenstatus, was andere Verhandlungsrahmenbedingungen schafft. Bei Konzernen (z. B. Helios, Asklepios) sind Standardverträge üblich, die nur in Grenzen verhandelbar sind.
Ärzteversichert empfiehlt leitenden Ärzten, frühzeitig eine angepasste Berufshaftpflichtversicherung für Leitungsverantwortung zu prüfen und in die Vertragsverhandlungen einzubeziehen.
Quellen
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