Die Absicherung als Vertretungsarzt muss spätestens einen Tag vor dem ersten Vertretungseinsatz in einer fremden Praxis oder Klinik bestehen, da sowohl die eigene Berufshaftpflicht als auch die der Praxis in der Regel keine vollständige Deckung für Vertretungstätigkeiten bieten.

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Vertretungsärzte sollte mindestens vier Wochen vor dem geplanten Einsatz abgeschlossen werden, da Versicherer in der Regel eine kurze Prüfungszeit benötigen; Jahresprämien für Vertretungsarztpolicen liegen je nach Fachgebiet zwischen 500 und 3.000 Euro und sind vollständig als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.

Hintergrund

Vertretungsärzte übernehmen die Tätigkeit eines anderen Arztes, ohne dessen Praxisstruktur, Patienten und mögliche Vorbehandlungsfehler zu kennen. Dies begründet spezifische Haftungsrisiken, die durch die Vertretungsarzt-Absicherung gedeckt werden. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung wächst die Zahl der Vertretungseinsätze kontinuierlich; besonders in strukturschwachen Regionen und im Bereitschaftsdienst sind Vertretungsärzte unverzichtbar. Neben der Berufshaftpflicht sollte auch der Unfallversicherungsschutz für Vertretungseinsätze (insbesondere Fahrten zu Hausbesuchen) geprüft werden.

Wann gilt das nicht?

Wenn die eigene Berufshaftpflicht ausdrücklich Vertretungstätigkeiten einschließt (was selten der Fall ist), ist keine separate Vertretungsarztpolice erforderlich. Bei angestellten Vertretungsärzten über Vermittlungsagenturen ist der Versicherungsschutz häufig durch den Arbeitgeber geregelt. Kurzfristige kollegiale Urlaubs vertretungen zwischen langjährig bekannten Kollegen mit identischer Fachrichtung haben ein reduziertes Haftungsrisiko.

Ärzteversichert bietet speziell auf Vertretungsärzte zugeschnittene Versicherungspakete an, die Berufshaftpflicht, Unfallschutz und Rechtsschutz für Vertretungstätigkeiten kombinieren.

Quellen

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