Ärzte sollten Weiterbildungsfinanzierungsmöglichkeiten bereits zu Beginn ihrer Facharztausbildung aktiv recherchieren und beantragen, da viele Förderprogramme zeitgebundene Antragsfristen haben und Rückwirkungsanträge in der Regel nicht möglich sind.

Die Kassenärztliche Vereinigung fördert Weiterbildungen in strukturschwachen Bereichen (z. B. Allgemeinmedizin, Pädiatrie) mit bis zu 5.400 Euro monatlich für die Dauer der Weiterbildung; Ärzte in diesen Programmen müssen sich im Gegenzug für mindestens fünf Jahre in der versorgungs-relevanten Region niederlassen.

Hintergrund

Die Finanzierung der Facharztweiterbildung erfolgt in Deutschland über verschiedene Kanäle: den tariflichen Weiterbildungsbonus nach TV-Ärzte (rund 500 Euro monatlich in qualifizierten Weiterbildungspraxen), KV-Förderprogramme für Mangelversorgungsgebiete (bis zu 5.400 Euro monatlich), Stipendien von Fachgesellschaften und Stiftungen sowie steuerlich abzugsfähige Fortbildungskosten. Laut Bundesärztekammer dauert eine Facharztweiterbildung je nach Fachgebiet zwischen vier und sechs Jahre; in dieser Zeit sind aktive Maßnahmen zur Finanzoptimierung besonders wirksam. Bei Weiterbildungen im Ausland bietet der DAAD spezifische Stipendien für Ärzte an.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die ihre Weiterbildung in überversorgten Regionen in sehr gut honorierten Fachgebieten (z. B. Radiologie, Kardiologie) absolvieren, haben in der Regel keinen Anspruch auf KV-Förderprogramme. Wenn die Weiterbildung im Rahmen einer vollbezahlten Anstellung stattfindet und alle Kosten vom Arbeitgeber getragen werden, sind keine zusätzlichen Finanzierungsquellen erforderlich. Förderanträge, die nach Abschluss der Weiterbildung gestellt werden, sind in der Regel nicht mehr möglich.

Ärzteversichert begleitet Ärzte in der Weiterbildungsphase mit Versicherungslösungen, die auf das reduzierte Weiterbildungsgehalt abgestimmt sind.

Quellen

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