Ärzte mit Erfahrungen in der BU-Leistungsprüfung berichten übereinstimmend, dass eine möglichst kurze Karenzzeit (null bis drei Monate) im Leistungsfall erhebliche finanzielle Erleichterung bringt und der Verzicht auf Prämieneinsparungen durch längere Karenzzeiten in der Regel sinnvoll ist.

Ärzte, die ihre BU früh im Studium oder zu Beginn der Weiterbildung abgeschlossen haben, zahlen bei Karenzzeit null typischerweise 80 bis 150 Euro monatlich für eine BU-Rente von 3.000 Euro; bei Abschluss nach dem 40. Lebensjahr steigt die Prämie auf 200 bis 350 Euro monatlich. Der frühe Abschluss sichert zudem eine günstigere Gesundheitsprüfung.

Hintergrund

Aus der Praxis wissen Ärzte, dass die Karenzzeit bei einem BU-Leistungsfall besonders bei psychischen Erkrankungen problematisch ist, da der Beginn der Erkrankung und der Leistungsfall oft schwer trennbar sind. Viele Ärzte wählen daher bewusst eine Karenzzeit von null Monaten, also sofortige Rentenzahlung ab dem ersten Monat der festgestellten Berufsunfähigkeit. Ein weiterer Erfahrungswert: Die korrekte und vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss ist entscheidend, um spätere Anfechtungen zu vermeiden. Laut GDV werden rund 15 % aller BU-Anträge zunächst abgelehnt; mit professioneller Beratung sinkt diese Quote erheblich.

Wann gilt das nicht?

Wenn ein Arzt eine sehr gut dotierte Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung über den Arbeitgeber oder das Versorgungswerk hat, kann eine längere Karenzzeit in der privaten BU akzeptabler sein. Bei sehr niedrigen verfügbaren Prämienbudgets kann eine verlängerte Karenzzeit eine Möglichkeit sein, trotzdem eine BU abzuschließen. Für Ärzte mit hohem persönlichem Vermögen als Notgroschen kann eine Karenzzeit von sechs Monaten ausreichende Überbrückung bieten.

Ärzteversichert berät Ärzte umfassend zur optimalen Kombination aus Karenzzeit, Rentenhöhe und Prämie in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Quellen

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