Eine kurze oder keine Karenzzeit in der BU-Versicherung bietet Ärzten maximale finanzielle Sicherheit im Leistungsfall, ist jedoch mit höheren Prämien verbunden; eine verlängerte Karenzzeit (sechs bis zwölf Monate) reduziert die Prämie erheblich, setzt aber ausreichende Rücklagen für die Karenzphase voraus.

Der Prämienvorteil einer Karenzzeit von zwölf Monaten gegenüber einer Karenzzeit von null beträgt je nach Anbieter und Alter 10 bis 25 %; bei einer Jahresprämie von 2.400 Euro entspricht das einer Ersparnis von 240 bis 600 Euro jährlich. Dieser Vorteil wird jedoch aufgewogen durch ein Selbsttragungsrisiko von 36.000 bis 48.000 Euro bei einer BU-Rente von 3.000 bis 4.000 Euro monatlich.

Hintergrund

Die Karenzzeit in der BU-Versicherung funktioniert ähnlich wie ein Selbstbehalt in der Kfz-Versicherung: Wer einen Teil des Risikos selbst trägt, zahlt niedrigere Prämien. Für Ärzte, die ausreichende Liquiditätsreserven haben (empfohlen: mindestens drei bis sechs Nettomonatsgehälter), kann eine Karenzzeit von drei bis sechs Monaten sinnvoll sein. Laut GDV werden in Deutschland jährlich rund 180.000 neue BU-Verträge abgeschlossen; die Mehrzahl der Versicherten wählt eine Karenzzeit von null Monaten. Für Ärzte mit Versorgungswerk-BU-Leistungen als Grundschutz kann eine längere Karenzzeit in der privaten BU die Gesamtprämienbelastung optimieren.

Wann gilt das nicht?

Wenn ein Arzt wenig finanzielle Rücklage hat und im Leistungsfall sofort auf die BU-Rente angewiesen wäre, sollte keine Karenzzeit vereinbart werden. Bei psychischen Erkrankungen, die oft schleichend beginnen, kann die genaue Feststellung des Karenzzeit-Beginns zu Auseinandersetzungen mit dem Versicherer führen. Wenn Ärzte bereits eine Karenzzeit im Vertrag haben und diese verringern möchten, ist oft eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich.

Ärzteversichert analysiert für Ärzte die optimale Kombination aus Karenzzeit, Rentenhöhe und Prämienbudget und zeigt, welche Lösung für die individuelle Lebens- und Finanzsituation am besten passt.

Quellen

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