Antibiotikaresistenz verändert den ärztlichen Praxisalltag grundlegend: Strengere Verschreibungsregeln, überarbeitete Leitlinien und ein wachsender Dokumentationsaufwand prägen den Umgang mit Antibiotika.
Hintergrund
Die Nationale Antibiotika-Resistenzstrategie DART 2030 der Bundesregierung verpflichtet Arztpraxen zu einem verantwortungsvolleren Einsatz von Antibiotika. Konkrete Änderungen im Praxisalltag: Die AWMF-Leitlinien für häufige Infektionskrankheiten (z. B. unkomplizierte Harnwegsinfekte, Atemwegsinfekte) wurden überarbeitet und empfehlen für viele Fälle eine abwartende Haltung oder gezieltere Auswahl der Substanzklasse. Krankenkassen prüfen über Verordnungsanalysen, ob Antibiotika leitliniengerecht eingesetzt werden. Bei auffälligem Verordnungsverhalten drohen Regressforderungen.
Zudem gelten für bestimmte Reserveantibiotika (z. B. Carbapeneme, Tigecyclin) besondere Dokumentationspflichten im stationären Bereich, die sich zunehmend auch auf den niedergelassenen Bereich auswirken.
Wann gilt das nicht?
In medizinischen Notfallsituationen bleibt die Indikationsstellung im ärztlichen Ermessen. Ärzte in Infektions- oder Tropenmedizin sowie Krankenhausärzte unterliegen spezifischen institutionellen Stewardship-Programmen mit eigenen Regelwerken.
Ärzteversichert informiert über Haftungsrisiken bei Verordnungsregress und sinnvollen Absicherungsoptionen für niedergelassene Ärzte.
Quellen
- Bundesärztekammer – Antibiotikaresistenz und DART
- BMG – Nationale Antibiotikaresistenzstrategie DART 2030
- KBV – Verordnungshinweise Antibiotika
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