Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) von 2019 hat die Digitalisierung in Arztpraxen erheblich beschleunigt: Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ist verpflichtend, und Ärzte können digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Rezept verordnen.

Das DVG verpflichtet alle Vertragsärzte zur TI-Anbindung (Konnektor, eHBA, KIM). Wer nicht angebunden ist, riskiert Honorarkürzungen von 1 Prozent. Gleichzeitig können Ärzte seit 2020 DiGA (Apps auf Rezept) verordnen, was neue diagnostische und therapeutische Möglichkeiten eröffnet.

Hintergrund

Das DVG trat im Dezember 2019 in Kraft und umfasst mehrere praxisrelevante Regelungen: Die Pflicht zur TI-Anbindung wurde erweitert und mit Sanktionen unterlegt. Bei fehlender Anbindung wird das Honorar um 1 Prozent gekürzt. Zudem wurde der Kreis der förderfähigen TI-Anwendungen auf Videosprechstunden, elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept erweitert.

Die DiGA-Regelung (§ 139e SGB V) ermöglicht es Ärzten, zertifizierte Gesundheits-Apps auf Rezept zu verordnen, die von der GKV erstattet werden. Bis Ende 2025 hat das BfArM über 60 DiGA dauerhaft oder vorläufig in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Der administrative Aufwand für Ärzte ist überschaubar, erfordert jedoch eine Einarbeitung in die verfügbaren Apps und deren Indikationsbereiche.

Wann gilt das nicht?

Privatärzte ohne Kassenzulassung sind von der TI-Pflicht zunächst weniger betroffen, werden aber zunehmend durch Folgeregelungen (DVPMG, GDNG) einbezogen. DiGA-Verordnungen sind grundsätzlich auf GKV-Versicherte ausgerichtet; für PKV-Patienten gelten eigene Regelungen je nach Versicherer.

Ärzteversichert begleitet Ärzte bei der digitalen Transformation und informiert über Haftungsfragen bei der DiGA-Verordnung.

Quellen

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