Das Update der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erweitert deren Funktionen als Zugangsmedium zur Telematikinfrastruktur und ist ein wichtiger Schritt in Richtung volldigitaler Patientenakte (ePA).
Hintergrund
Die eGK nach § 291 SGB V wird seit ihrer Einführung 2011 kontinuierlich weiterentwickelt. Die aktuellen Update-Stufen umfassen: die Integration als Zugangsmittel für die elektronische Patientenakte (ePA), die Speicherung von Notfalldatensätzen (NFDM) und den elektronischen Medikationsplan (eMP). Bis Ende 2025 sollen alle GKV-Versicherten automatisch eine ePA erhalten (Opt-out-Modell nach GDNG), die über die eGK zugänglich ist.
Für Ärzte bedeutet das: Praxissysteme müssen die neuen eGK-Funktionen unterstützen. Lesegeräte, Konnektor-Software und PVS müssen auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Versicherte können Zugriff auf ihre ePA-Daten über die eGK gewähren oder verweigern; die Zugriffsprotokolle müssen von Ärzten dokumentiert werden.
Wann gilt das nicht?
Privatpatienten erhalten keine eGK – für sie gelten andere Zugangsmedien und Datenablagesysteme. In Notaufnahmen mit abweichender TI-Anbindung können eGK-Funktionen eingeschränkt verfügbar sein.
Ärzteversichert informiert über Haftungsrisiken bei fehlerhaften ePA-Zugriffen und datenschutzrechtlichen Fallstricken.
Quellen
- KBV – eGK und Telematikinfrastruktur
- SGB V § 291 – Elektronische Gesundheitskarte
- BMG – Elektronische Patientenakte
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →