Das Update der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erweitert deren Funktionen als Zugangsmedium zur Telematikinfrastruktur und ist ein wichtiger Schritt in Richtung volldigitaler Patientenakte (ePA).

Die eGK wird schrittweise von einem reinen Versicherungsnachweis zu einem multifunktionalen Schlüssel für digitale Gesundheitsdienste ausgebaut. Seit 2021 ermöglicht sie den Zugang zur ePA; ab 2025 werden Notfalldaten und Medikationspläne standardmäßig gespeichert. Ärzte müssen ihre TI-Infrastruktur entsprechend aktualisieren.

Hintergrund

Die eGK nach § 291 SGB V wird seit ihrer Einführung 2011 kontinuierlich weiterentwickelt. Die aktuellen Update-Stufen umfassen: die Integration als Zugangsmittel für die elektronische Patientenakte (ePA), die Speicherung von Notfalldatensätzen (NFDM) und den elektronischen Medikationsplan (eMP). Bis Ende 2025 sollen alle GKV-Versicherten automatisch eine ePA erhalten (Opt-out-Modell nach GDNG), die über die eGK zugänglich ist.

Für Ärzte bedeutet das: Praxissysteme müssen die neuen eGK-Funktionen unterstützen. Lesegeräte, Konnektor-Software und PVS müssen auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Versicherte können Zugriff auf ihre ePA-Daten über die eGK gewähren oder verweigern; die Zugriffsprotokolle müssen von Ärzten dokumentiert werden.

Wann gilt das nicht?

Privatpatienten erhalten keine eGK – für sie gelten andere Zugangsmedien und Datenablagesysteme. In Notaufnahmen mit abweichender TI-Anbindung können eGK-Funktionen eingeschränkt verfügbar sein.

Ärzteversichert informiert über Haftungsrisiken bei fehlerhaften ePA-Zugriffen und datenschutzrechtlichen Fallstricken.

Quellen

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