Die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) tritt 2026 in Kraft und ersetzt die seit 1982 unveränderte Grundstruktur der Privatärzte-Abrechnung grundlegend – mit neuen Leistungspositionen, angepassten Honoraren und digitalen Abrechnungsoptionen.
Hintergrund
Die bisherige GOÄ stammt aus dem Jahr 1982 und wurde seit 1996 nicht mehr grundlegend angepasst. Die Reform wurde von Bundesärztekammer, PKV-Verband und Bundesgesundheitsministerium über Jahre verhandelt. Wesentliche Änderungen:
Neue Leistungslegenden umfassen moderne diagnostische Verfahren, Telemedizin und digitale Leistungen. Die bisherigen 3,5-fachen Steigerungsfaktoren werden durch ein differenzierteres Multiplikatorensystem ersetzt, das die individuelle Arzt-Patienten-Situation besser abbildet. Für Ärzte bedeutet das: Praxissoftware muss aktualisiert werden, Abrechnungsgewohnheiten müssen angepasst und Patienten müssen über veränderte Honorare informiert werden. PKV-Versicherer werden neue Tarife anbieten, die auf die neue GOÄ abgestimmt sind.
Wann gilt das nicht?
GKV-Patienten sind von der GOÄ-Reform nicht direkt betroffen, da für sie die EBM-Abrechnung gilt. Ärzte, die ausschließlich im GKV-System tätig sind, müssen die neue GOÄ jedoch kennen, wenn sie gelegentlich Privatpatienten behandeln.
Ärzteversichert informiert über Auswirkungen der GOÄ-Reform auf PKV-Tarife und Berufshaftpflichtversicherungen für Privatärzte.
Quellen
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