Interoperabilität im Gesundheitswesen bedeutet, dass alle IT-Systeme in Praxen, Kliniken, Apotheken und Kassen nach einheitlichen Standards kommunizieren müssen – das setzt Investitionen voraus, schafft aber langfristig erhebliche Effizienzgewinne.
Hintergrund
Der Interoperabilitätsbeschluss des Bundesgesundheitsministeriums und die europäische Richtlinie zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) drängen alle Beteiligten zu einheitlichen Datenschnittstellen. Der FHIR-Standard (HL7 FHIR R4) ist dabei der internationale Goldstandard für den Austausch medizinischer Daten. In Deutschland koordiniert die gematik die Umsetzung.
Konkrete Auswirkungen auf Arztpraxen: Bis 2027 müssen alle zertifizierten Praxisverwaltungssysteme (PVS) FHIR-kompatible Schnittstellen für ePA, E-Rezept und Labordaten unterstützen. Arztpraxen müssen ggf. ihre Software aktualisieren oder erneuern. Die Kosten für zertifizierte Software werden teils durch KBV-Vereinbarungen erstattet. Positiv: Übermittlungsfehler durch inkompatible Systeme werden reduziert, und die sektorübergreifende Behandlungskoordination verbessert sich.
Wann gilt das nicht?
Praxen, die vollständig papierbasiert arbeiten, sind von unmittelbaren IT-Umrüstungen zunächst ausgenommen, werden aber durch zunehmende Digitalisierungspflichten (E-Rezept, eAU, ePA) zunehmend zur Modernisierung gezwungen.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass IT-Investitionen in moderne Praxissoftware steuerlich als Betriebsausgaben vollständig absetzbar sind.
Quellen
- KBV – Interoperabilität und FHIR
- BMG – Interoperabilitätsstrategie Gesundheit
- Bundesärztekammer – Digitale Vernetzung
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