KI in der Medizin verändert diagnostische Prozesse, Dokumentation und Therapieentscheidung grundlegend – und bringt gleichzeitig neue rechtliche Fragen zu Haftung, Zulassung und ärztlicher Verantwortung mit sich.
Hintergrund
Der EU AI Act (in Kraft seit August 2024) klassifiziert KI-Systeme in der Medizin als Hochrisikoanwendungen, die Konformitätsbewertungen und CE-Kennzeichnung benötigen. Das bedeutet für den Praxiseinsatz: Nur regulär zugelassene KI-Medizinprodukte (nach MDR/IVDR) dürfen klinisch genutzt werden. Nicht zugelassene KI-Tools (z. B. allgemeine KI-Schreibassistenten für Befundbriefe) unterliegen anderen Anforderungen.
Gleichzeitig wächst das Angebot zugelassener KI-Systeme erheblich: Bildanalyse-KI in der Radiologie, Dermatologie und Pathologie zeigt Sensitivitätswerte, die mit erfahrenen Spezialisten vergleichbar sind. Für Dokumentationsaufgaben (automatische Gesprächszusammenfassung, SOAP-Notizen) sind KI-Assistenten noch nicht als Medizinprodukte zugelassen, werden aber zunehmend genutzt. Die ärztliche Überprüfungspflicht bleibt in jedem Fall bestehen.
Wann gilt das nicht?
Bei reinen Verwaltungsaufgaben (Terminplanung, Abrechnung) unterliegen KI-Tools nicht den strengen MDR-Anforderungen. Forschungsanwendungen außerhalb des klinischen Routinebetriebs folgen eigenen Regelwerken.
Ärzteversichert informiert über Berufshaftpflichtfragen beim Einsatz von KI-Systemen in der Arztpraxis und empfiehlt eine Überprüfung des bestehenden Versicherungsschutzes.
Quellen
- Bundesärztekammer – KI und Ärzteschaft
- BMG – Digitale Gesundheitsanwendungen und KI
- BfArM – KI-Medizinprodukte und MDR
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