Der Klimawandel verändert das Krankheitsspektrum in Deutschland messbar: Hitzekrankheiten, verlängerte Pollenflugzeiten, das Vordringen von Tropenkrankheiten und extreme Wetterereignisse stellen Arztpraxen vor neue Herausforderungen.
Hintergrund
Das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Umweltbundesamt dokumentieren die gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels regelmäßig. Für Arztpraxen ergeben sich konkrete Veränderungen:
Erstens nehmen Erkrankungen durch vektorübertragene Krankheiten zu: Tigermücken (Aedes albopictus) breiten sich nach Norddeutschland aus und können Dengue, Chikungunya und West-Nil-Viren übertragen. Zweitens verlängern sich Pollenflugzeiten; Allergien und Asthma nehmen zu. Drittens verursachen Hitzewellen einen Anstieg kardiovaskulärer und renaler Notaufnahmen. Für Praxen bedeutet das: Fort- und Weiterbildungen in Klimamedizin werden relevant, Hitzeaktionspläne der Kommunen binden Hausärzte als Ansprechpartner ein.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in klimatisch begünstigten Regionen oder ohne Behandlung vulnerabler Patientengruppen (ältere Menschen, Kleinkinder, chronisch Kranke) sind von Hitzekrankheiten weniger betroffen. In der Psychiatrie und Klinik gelten eigene klimabezogene Handlungsempfehlungen.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzte, ihre Berufshaftpflicht auf klimabezogene Behandlungsfehler zu prüfen und ggf. anzupassen.
Quellen
- BMG – Klimawandel und Gesundheit
- Bundesärztekammer – Klimawandel und Medizin
- KBV – Prävention und Klimaanpassung
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