Im Praktischen Jahr (PJ) sind Medizinstudierende erstmals patientennah tätig, was neue Anforderungen an Haftpflicht, Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsschutz mit sich bringt.

PJ-Studierende sind über ihre Lehreinrichtung in der Regel durch eine Berufshaftpflicht abgedeckt, tragen aber für grob fahrlässige Fehler ggf. eine eigene Mitverantwortung. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sollte spätestens im PJ abgeschlossen werden, da die Gesundheitsprüfung zu diesem Zeitpunkt noch günstig ausfällt und Wartezeiten vermieden werden.

Hintergrund

Das PJ dauert 48 Wochen und wird an vielen Standorten mit einer Aufwandsentschädigung von 400 bis 1.000 Euro monatlich vergütet, jedoch nicht sozialversicherungspflichtig entlohnt. Dadurch besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über eine reguläre Anstellung; stattdessen greift der Unfallversicherungsschutz der Berufsgenossenschaft für das Gesundheitswesen (BGW) als Pflichtversicherung für Lehreinrichtungen. Wer über 25 Jahre alt ist, verliert den Anspruch auf Familienversicherung in der GKV und muss sich zu günstigen Studierendentarifen freiwillig versichern; der Mindestbeitrag liegt bei etwa 110 Euro monatlich. Ein BU-Vertrag, der vor dem 30. Lebensjahr abgeschlossen wird, ist in der Regel deutlich günstiger als danach.

Wann gilt das nicht?

Wer PJ-Abschnitte im Ausland absolviert, ist nicht automatisch über den deutschen Unfallversicherungsschutz abgesichert und benötigt eine eigene Auslandskranken- und Haftpflichtversicherung. PJ-Studierende im Beamtenstatus (z. B. Bundeswehrstudierende) unterliegen anderen Regelungen.

Ärzteversichert bietet speziell auf PJ-Studierende zugeschnittene Beratung zu Berufsunfähigkeits- und Haftpflichtversicherungen an, damit schon in dieser Phase der richtige Grundstein gelegt wird.

Quellen

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