Ein Chefarzt-Vertrag verändert die finanzielle Situation eines Arztes erheblich: Neben einem höheren Grundgehalt kommen Liquidationsrechte, Bonuszahlungen und veränderte steuerliche Pflichten hinzu.
Das Fixgehalt eines Chefarztes liegt je nach Klinikgröße und Fachrichtung zwischen 150.000 und 350.000 Euro brutto jährlich. Hinzu kommen Erlöse aus der wahlärztlichen Liquidation (Privatpatienten), die separat abgerechnet werden und die Gesamtvergütung erheblich erhöhen können.
Hintergrund
Chefärzte schließen in der Regel Dienstverträge ab, die vom Tarifrecht des TVöD-K oder TV-Ärzte abweichen und individuell verhandelt werden. Der Vertrag enthält üblicherweise Regelungen zu Nutzungsentgelt für Klinikinfrastruktur (sog. Chefarzt-Abgabe, typischerweise 20 bis 40 Prozent der Liquidationserlöse), zur Abrechnung über einen Abrechnungsservice sowie zu Wettbewerbsverboten nach Vertragsende. Steuerlich erzielen Chefärzte mit Liquidationsrecht Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG), die separat erklärt werden müssen. Die Einkommensteuerbelastung kann bei Spitzenverdienern über 50 Prozent des Gesamteinkommens liegen. Eine individuelle Altersvorsorgestrategie ist deshalb besonders wichtig.
Wann gilt das nicht?
Nicht alle Chefärzte verfügen über ein persönliches Liquidationsrecht; an einigen Häusern werden die Privatpatientenerlöse pooled und auf alle leitenden Ärzte verteilt. An Universitätskliniken gelten eigene Regelungen für W2/W3-Professoren, die Beamtenstatus innehaben.
Ärzteversichert unterstützt Chefärzte bei der Absicherung des erhöhten Einkommens durch angepasste BU-Renten, Haftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht.
Quellen
- Bundesärztekammer – Chefarztverträge
- Bundesministerium der Finanzen – Einkommensteuer
- GDV – Berufsunfähigkeitsversicherung
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