Die Vorbereitung auf die Facharztprüfung verursacht Kosten, die das ohnehin knappe Assistenzarztgehalt belasten, aber in weiten Teilen steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden können.

Prüfungsgebühren der Landesärztekammern liegen je nach Fachgebiet zwischen 300 und 800 Euro. Vorbereitungskurse kosten 500 bis über 2.000 Euro. Alle unmittelbar beruflich veranlassten Ausgaben sind als Werbungskosten von der Steuer absetzbar (§ 9 EStG), sofern das Jahreseinkommen die Grundfreibetragsgrenze übersteigt.

Hintergrund

Assistenzärzte verdienen laut TVöD-K nach aktuellem Stand zwischen 55.000 und 75.000 Euro brutto jährlich (je nach Stufe und Bundesland). Ein erheblicher Teil der Weiterbildungskosten liegt bei den Ärzten selbst; einige Kliniken übernehmen Kursgebühren oder gewähren Sonderurlaub für die Prüfungsvorbereitung, was vertraglich geregelt sein muss. Das Finanzamt erkennt folgende Positionen als Werbungskosten an: Kursgebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten zu Kursen sowie Anteilige Heimarbeitsplatzkosten. Wird ein Darlehen zur Finanzierung aufgenommen, sind die Zinsen ebenfalls absetzbar. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.230 Euro jährlich; liegen die tatsächlichen Kosten darüber, lohnt eine Einzelaufstellung.

Wann gilt das nicht?

Ausgaben, die pauschal vom Arbeitgeber erstattet werden, können nicht zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Kurse, die nicht unmittelbar auf eine anerkannte Facharztweiterbildung abzielen (z. B. allgemeine Kommunikationstrainings), sind schwerer als Werbungskosten durchzusetzen.

Ärzteversichert empfiehlt Assistenzärzten, frühzeitig eine Finanzplanung zu erstellen, die auch die Mehrkosten der Facharztphase berücksichtigt und BU-Schutz sowie Altersvorsorgeeinstieg koordiniert.

Quellen

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