Mit dem Beginn der Assistenzarztstelle verändert sich die finanzielle Situation grundlegend: Erstmals fließt ein regelmäßiges Gehalt, aber auch die Pflicht zur Altersvorsorge und zur Absicherung gegen Berufsunfähigkeit beginnt.

Das Bruttogehalt eines Assistenzarztes im TVöD-K liegt je nach Stufe und Region zwischen 55.000 und 75.000 Euro jährlich. Gleichzeitig bestehen oft noch Studienkredite, während die Beiträge zum Ärzteversorgungswerk (ca. 14 bis 15,5 Prozent des Einkommens) und Steuern die Nettoauszahlung deutlich reduzieren.

Hintergrund

Assistenzärzte sind Pflichtmitglied im berufsständischen Versorgungswerk, das die gesetzliche Rentenversicherung ersetzt. Der Versorgungswerk-Beitrag wird hälftig vom Arbeitgeber getragen. Trotzdem reicht das Versorgungswerk für viele Ärzte allein nicht aus; eine ergänzende private Altersvorsorge, etwa über einen ETF-Sparplan oder eine fondsgebundene Rentenversicherung, ist ratsam. Mindestens ebenso wichtig: eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit hoher monatlicher Rente (mindestens 60 bis 70 Prozent des Nettoeinkommens), die möglichst früh und im gesunden Zustand abgeschlossen werden sollte. Vorhandene KfW-Studienkredite sollten priorisiert getilgt werden, da Zinsen und Konditionen variabel sein können.

Wann gilt das nicht?

Assistenzärzte im Beamtenstatus (z. B. Universitätskliniken in bestimmten Bundesländern) unterliegen dem Beihilfesystem und haben keinen Anspruch auf das Ärzteversorgungswerk. Wer in Teilzeit arbeitet oder Elternzeit nimmt, muss die Versorgungswerk-Beitragsberechnung separat klären.

Ärzteversichert begleitet Assistenzärzte von Beginn an dabei, Versicherungs- und Vorsorgelösungen aufzubauen, die mit wachsendem Einkommen skalierbar sind.

Quellen

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